Samstag, 14. Mai 2016

Präfekten des Harzdepartements 3

Burchard Leberecht August von Bülow (1771 – 1816) 

Präfekt des Harzdepartements 

1786 Studium an der Ritterakademie Lüneburg; 1791 Jurastudium in Göttingen; vor 1796 Protokollant bei der Salinendirektion in Lüneburg, Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg; 1796 Obersalinendirektor („Salinenadministrator und Königlicher Assessor im Salcomtoir“) in Lüneburg; 1798 Drost in Lüneburg (überzählig); 1803 Geheimer Justizrat in Hannover; Januar 1808 Unterpräfekt in Salzwedel; 26. September 1809 dritter Präfekt des Harzdepartements; 06. Juli 1813 abgesetzt (Amtsenthebung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder und eigenmächtigen Eingriffs in eine Justizstrafverfolgung); Ende 1814 Aufnahme des Bestandes der Nationalindustrie für die neue Provinz Großherzogtum Niederrhein im Königreich Preußen; 1815 Hauptmann der Landwehr in Düsseldorf und Kauf des säkularisierten Klosters Altenberg; 1816 Regierungsrat in Düsseldorf, dort im Rhein verunglückt

Burchard von Bülow, Bruder des westphälischen Finanzministers Victor Hans Graf von Bülow, war als ehemals hannoverscher Justizbeamter in der westphälischen Zivilverwaltung des Elbdepartements aufgestiegen und kam als dritter Präfekt im September 1809 nach Heiligenstadt. Mit knappen vier Jahren Amtszeit war er der am längsten aktive, oberste Beamte des Harzdepartements.

Bülow strukturierte die Departementsverwaltung grundlegend um. Besonders das Rechnungswesen, die Kommunaletats und Verkündigungspflichten der Maires erhielten unter ihm ein neues System. Er baute das Büro aus, besetzte Posten um, auf denen ältere preußische Verwaltungsbeamte saßen und drängte mit vielfachem Rückgriff auf die öffentlichen Blätter als Publikationsorgane auf die genaue Begrenzung von Verwaltungskompetenzen in Polizei, Justiz und ziviler Administration. Er räumte dem Patentsteuergesetz vom August 1808 kaum Auslegungsspielraum ein und versuchte, Gewerbe und ökonomische Effektivität durch den Schutz neuer Mühlen und Schenken zu fördern. Sein Wunsch nach Zweckmäßigkeit und vorbildhafter Verwaltung, der sogar in dem Versuch zum Ausdruck kam, Heiligenstadt zur Residenzstadt umzubauen, wurde ihm jedoch nach und nach zum Verhängnis. Als die öffentlichen Gelder ab 1812 schwanden und Bülow anfing, Etappenfonds für die Anlegung einer nicht genehmigten Departementsdruckerei zu veruntreuen stellte der Innenminister gegen ihn Ermittlungen an, die letztlich zu seiner Entlassung führten. Er reiste vorsorglich nach Essenrode ab, weil er fürchtete, im Departement verhaftetet zu werden.

Unterschrift des Präfekten Burchard von Bülow auf einer Entwurfsschrift an Dr. J. G. Boehmer, den Generalkommissar der hohen Polizei im Harzdepartement, 1809.

Heerde H.J., Das Publikum der Physik. Lichtenbergs Hörer, Göttingen 2006, S. 140.

Henning F. W., Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands: Deutsche Wirtschafts- und Sozialgeschichte im 19. Jahrhundert Bd. 2, Paderborn 1996, S. 156.

Mölich G./ Oepen J./ Wolfgang R., Klosterkultur und Säkularisation im Rheinland, Essen 2002, S. 164.

Todorov N.-P., L’administration du royaume de Westphalie de 1807 à 1813. Le départment de l’Elbe, Saarbrücken, 2011, S. 166.

Vermischte Schriften, in: Ergänzungsblätter zur allgemeinen Literaturzeitung, Nr. 38 (Dezember 1817), Sp. 1104.

Von Meding W., Stadt ohne Land am Fluss. 800 Jahre europäische Kleinstadt Lauenburg, Frankfurt am Main 2007, S. 82.

Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt B 35 II b Nr. 4 Die Ernennung des Kammerdirectors Borsche zum Präfekten.

Bildnachweis: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt Wernigerode B 35, III a Nr. 60, Ein Konvolut Policey-Sachen (lose) (von Bülow an Boehmer, Entwurf, 14. Dezember 1809)
Foto: © Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt
CC BY-NC-SA 4.0 (die Schutzfrist des zugrundeliegenden Dokuments ist abgelaufen, aus der Reproduktion des Schreibens wurden weniger als 3% zur Illustration des Erläuterungstexts verwendet, ohne dass der eigentliche Inhalt des Dokuments deutlich wird)

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